1) Ab wann profitiert der Contracting Nehmer von den Energieeinsparungen?
2) Wie lange ist der Contracting-Nehmer vertraglich an den Contractor gebunden?
3) Was passiert mit Ende der Vertragslaufzeit?
4) Ist die Wartung der Anlage Aufgabe des Kunden oder des Energie-Contractors?
5) Beim Umbau einer Heizölanlage auf eine Pelletsanlage fallen Nebenarbeiten wie Maurer-, Elektroarbeiten und ev. Grabarbeiten an...
6) Gilt die Steuerabzug von 50% auch für Pellets- und Hackschnitzelanlagen?
7) Was kosten Pellets im Vergleich zu Heizöl und Gas?
8) Eine Pelletsanlage benötigt einen Lagerraum. Ist somit in allen Fällen eine Lösung für den Umstieg einer Öl- auf eine Biomasseanlage möglich?
9) Stellt der Umstieg auf eine Pelletsheizanlage hinsichtlich der Feinstaubproduktion ein Problem?
10) Wieviel Tonnen CO2 werden durch den Umstieg einer Ölanlage auf einer Pellets- bzw. Hackgutanlage eingespart?
ANTWORTEN
1) Ab wann profitiert der Contracting Nehmer von den Energieeinsparungen?
Je nach Anlagengröße und Vereinbarungsdauer, kann der Contracting-Nehmer gleich zu Projektbeginn bis zu 30% der vorhergehenden Heizkosten einsparen. Nach Ablauf des Contracting-Vertrages geht die Anlage kostenlos in den Eigentum des Contracting-Nehmers über.
2) Wie lange ist der Contracting-Nehmer vertraglich an den Contractor gebunden?
Die Laufzeit des Contracting-Vertrages beträgt zwischen 10 und 15 Jahre
3)Was passiert mit Ende der Vertragslaufzeit?
Mit Ende der Vertragslaufzeit geht die Anlage kostenlos in den Eigentum des Kunden über. Selbstverständlich kann der Vertrag aber auch verlängert oder abgeändert fortgeführt werden.
4) Ist die Wartung der Anlage Aufgabe des Kunden oder des Energie-Contractors?
Über die Dauer des Contractig-Wärmeliefervertrages ist der Contractor der Betreiber der Anlage. Somit ist die Wartung, Instandhaltung sowie Brennstofflieferung Verantwortung der Fa. ENERALP.
5) Beim Umbau einer Heizölanlage auf eine Pelletsanlage fallen Nebenarbeiten wie Maurer-, Elektroarbeiten und ev. Grabarbeiten an...
Alle Nebenarbeiten werden von der Fa. Eneralp organisiert und durchgeführt, sodass der Kunde während des Umbaus nur einen Ansprechpartner hat. Auch die Kollaudierung sowie die Inbetriebnahme der neuen Anlage, Brandschutzprojekt, ev. Beantragung der Baukonzession, die Entsorgung des bestehenden Ölkessels sowie Öltanks wird von der Fa. Eneralp übernommen.
Im Falle eines Wärmeliefervertrages (Energy Contracting) sind die Kosten aller anfallenden Nebenarbeiten als auch die Wartung und Instandhaltung der Anlage inbegriffen.
6) Welche Förderungen können für den Einbau einer Biomasseheizanlage in Anspruch genommen werden?
siehe hier.
7) Was kosten Pellets gegenüber Heizöl und Methangas?
Der kontinuierliche Anstieg des Heizölpreises hat keine Erhöhung des Pelletspreises mit sich gebracht Währenddessen Heizöl und Gaspreise von den geopolitischen Entwicklungen in Krisenregionen abhängig sind und Monopolen von Konzernen unterworfen sind, werden die Pellets in Mitteleuropa von tausenden Produzenten hergestellt. Dies bedeutet eine höhere Preisgarantie der Pellets gegenüber Heizöl und Gas. Hinzu siehe die Entwicklung des Pelletspreises und Heizölpreises der letzten 10 Jahren im Vergleich.
8) Eine Pelletsanlage benötigt einen Lagerraum. Ist somit in allen Fällen eine Lösung für den Umstieg einer Öl- auf eine Biomasseanlage möglich?
Mittlerweile gibt es verschiedenste Lagermöglichkeiten welche sich grundsätzlich an alle Gebäudesituationen anpassen lassen. In den meisten der Fällen dient die Räumlichkeit des bestehenden Öltanks zur Einrichtung des Pelletslager. Je nach Größe der Anlage, kann es gegebenenfalls direkt im Heizraum eingerichtet werden, sowie in Nebenräume bis zu einer maximalen Distanz von 20 Metern, wobei die Förderung der Pellets vom Lager hin zum Kessel mittels direkter Schnecke oder einer Sauganlage erfolgt. Weiters besteht die Möglichkeit, Pelletstanks unterirdisch zu vergraben, oder auch die Verwendung von Pelletsgewebetanks ermöglicht in den verschiedensten Situationen eine sinnvolle Lösung. Schauen Sie sich die Bildergalerie über die Austragungsmöglichkeiten an.
9) Stellt der Umstieg auf eine Pelletsheizanlage hinsichtlich der Feinstaubproduktion ein Problem?
Bei der Verbrennung von Erdöl, Kohle, Gas oder Holz werden feinste Partikel gebildet, die über den Auspuff oder Schornstein in die Luft geblasen werden. Seit dem stetig steigenden Einsatz von Holz in Kleinfeuerungsanlagen (Hausbrand) hat die Feinstaubdiskussion zugenommen und die Debatte über das Für und Wider von Holzheizungen reißt nicht mehr ab. Die Feinstaubdiskussion muss jedoch sachlich und differenziert geführt werden. Hier darf nicht ein Kamin in dem feuchtes Holz verbrannt wird, mit einem hochmodernen Pelletkessel gleichgesetzt werden. Dies ist in der allgemeinen Diskussion häufig noch der Fall.
Moderne Pelletheizungen liegen bei Staub- und CO-Ausstoß weit unter den DIN Vorgaben.
Hersteller von Pelletfeuerungen unterziehen ihre Kessel einer Typenprüfung. Diese garantiert, dass nur Anlagen auf den Markt kommen, deren Partikelausstoß analog zur Kleinfeuerungsverordnung nicht höher als die vorgeschriebenen DIN Normen ist.
Nach Berechnungen des DEPV haben die 44.000 Pelletheizungen zu weniger als 0,1 Prozent der Partikelbelastung in Deutschland beigetragen.
Pelletfeuerungen tragen zum Klimaschutz bei und der ökologische Wert der Pellets darf nicht ausschließlich am Feinstaub gemessen werden. Pellets können einen wichtigen Beitrag für eine saubere Zukunft leisten.
10) Wieviel Tonnen CO2 werden durch den Umstieg einer Ölanlage auf einer Pellets- bzw. Hackgutanlage eingespart?
Pro Liter Heizöl werden 2,8 Tonnen Kohlendioxid (CO2) eingespart. Kohlendioxid ist eines der Hauptursachen des Treibhauseffekts und der folglichen Klimaänderungen.



