Steuerabzüge 50%- 36% für energetische Sanierungsarbeiten & Gebäudesanierungen

Anwendbar für den Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzung durch eine Geothermieanlage, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage, sowie die diesbezügliche Anpassung des Verteilersystems. 

Für Maßnahmen, die an der als Hauptwohnsitz genutzten Immobilieneinheit von den Eigentümern oder den Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts an dieser Einheit durchgeführt werden, kann 50% abgezogen werden, in allen anderen Fällen nur 35% der Gesamtkosten.

Achtung: Ab 01.01.2025 gilt der Steuerabzug NICHT mehr für Einbau von Methangas-Heizanlagen

Weitere Infos unter portale informativo dell'ENEA

 

Wichtig: Bei Anwendung eines "Contratto Servizio Energia Plus" mit Energy Contracting kann der Bauherr den Steuerabzug von 50% IRPEF in Anspruch nehmen, auch wenn er die Anlage nicht bezahlt (Die Investition in die neue Heizanlage wird bei Energy Contracting vom Contractor übernommen).