Steuerabzüge 50% für energetische Sanierungsarbeiten
Anwendbar für den Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzung durch eine Geothermieanlage, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage, sowie die diesbezügliche Anpassung des Verteilersystems. Der Höchstbetrag des Abzuges beläuft sich auf 30.000 €.
Weitere Infos unter portale informativo dell'ENEA.
Steuerabzüge 50% für Gebäudesanierungen
Für außerordentliche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten von Wohnungen und Wohngebäuden – unter anderem auch der Einbau einer Heizanlage - kann ein Teil der Ausgaben von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden.
Weitere Infos unter portale informativo dell'ENEA.
Wichtig: Bei Anwendung eines "Contratto Servizio Energia Plus" mit Energy Contracting kann der Bauherr den Steuerabzug von 50% IRPEF in Anspruch nehmen, auch wenn er die Anlage nicht bezahlt (Die Investition in die neue Heizanlage wird bei Energy Contracting vom Contractor übernommen).



