Ab Jänner 2024 kann für die Landesförderung des Amt für Luft und Lärm für den Austausch eines bestehenden Biomasse-Heizkessel angesucht werden, als zusätzlichen Beitrag zu dem vom GSE (Gestore dei Servizi Energetici) gewährten Beitrag Conto Termico gemäß DM 16.02.2016.

 

Grundlagen der Landesförderung des Amt für luft und Lärm

  • Gefördert wird der Austausch eines bestehenen Biomasse-Heizkessel betrieben mit Hackgut, Pellets oder Stückholz, mit einem neuen Biomasse-Heizkessel (Hackgut, Pellets oder Stückholz) oder einer Wärmepumpe
  • Die Förderungen in Anspruch nehmen können Privatpersonen sowie Unternehmen. 
  • Die Landesförderung wird nur bei einem positiven Bescheid des GSE bezüglich Antrag Conto Termico ausbezahlt.
  • Das Baujahr des auszutauschenden Biomasse-Heizkessels muss 2003 oder älter sein.
  • Die Leistung des auszutauschenden Biomasse-Heizkessels muss mindestens 35 kW sowie höchstens 500 kW betragen.
  • Der Beitrag wird nur für Anlagen gewährt, welche sich nicht im Einzugsgebiet von Fernheizwerken befinden.
  • Nach der Genehmigung durch den GSE kann ein Antrag beim Amt für Luft und Lärm gestellt werden, um den staatlichen Beitrag mit dem Landesbeitrag zu ergänzen. Maximaler Förderbetrag: 65% der vom GSE anerkannten Kosten.
  • Das Beitragsansuchen an das Amt für Luft und Lärm kann jedes Jahr vom 01.01 bis 30.06. gestellt werden, bis einschließlich 2027. 
  • Die Auszahlung erfolgt in dem Jahr, in dem der Antrag gestellt wird, es sei denn, die jährlichen Mittel sind erschöpft - in diesem zweiten Fall werden sie im folgenden Jahr ausbezahlt (bis zur Ausschöpfung des Budgets).

 

Eigentümer von Heizungsanlagen, die in den Genuss der Beiträge kommen wollen, müssen einen Techniker des Vertrauens mit der Ausarbeitung des Antrags beauftragen.

Kontaktieren Sie uns für detailliertere Informationen sowie für ein Angebot für den schlüsselfertigen Austausch des bestehenden Heizkessels mit einem neuen Heizkessel oder einer Wärmepumpe inklusive Ausarbeitung Beitragsansuchen Conto Termico sowie Ausarbeitung Antragstellung Landesförderung Amt für Luft und Lärm.